Kindertagespflege

Das Landesjugendamt (LJA) ist sozusagen der „Coach und Kontrolleur“ im Hintergrund. Während das örtliche Jugendamt (auf Stadt- oder Kreisebene) direkt mit den Eltern und Tagespflegepersonen arbeitet, agiert das Landesjugendamt auf Ebene des Bundeslandes.

Die Aufgaben sind im § 85 Abs. 2 SGB VIII gesetzlich festgelegt.

Das Landesjugendamt sorgt dafür, dass die Jugendhilfe im ganzen Bundesland nach ähnlichen Qualitätsstandards funktioniert.

  • Beratung der örtlichen Jugendämter: Wenn ein lokales Amt Fragen zur Umsetzung neuer Gesetze hat, hilft das LJA.
  • Fortbildung: Es entwickelt Programme und schult die Mitarbeiter der Jugendämter sowie Fachkräfte in Einrichtungen.

Empfehlungen: Das LJA gibt Richtlinien heraus (z. B. „Wie viel Platz braucht ein Kind in der Kita?“), an denen sich alle orientieren.