Sonstiges Kindertagespflege

In Baden-Württemberg (BW) bezieht sich der Begriff „Sonstiges“ im Kontext der Kindertagespflege meist auf zusätzliche Pauschalen, spezielle Förderungen oder organisatorische Sonderformen (wie die Betreuung in „anderen geeigneten Räumen“).

Neben dem normalen Stundensatz (derzeit ca. 7,50 € für U3 und 6,50 € für Ü3) gibt es in BW verschiedene Pauschalen:

  • Randzeitenpauschale: Für Betreuungszeiten vor 7:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr (oft ca. 30 € pro Kind/Monat).
  • Wochenendpauschale: Wenn die Betreuung samstags oder sonntags stattfindet (ca. 50 € pro Kind/Monat).
  • Grundpauschale (TIGER): In Projekten der „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ erhalten Tagespflegepersonen oft eine monatliche Grundpauschale (z. B. 500 €), um Fixkosten wie Miete abzufedern.
  • Vertretungspauschale: Pauschale für die Bereitstellung von Vertretungslösungen (ca. 300 €).