- Entwicklung von Richtlinien: Der KVJS hat die Mustervereinbarung nach § 8a SGB VIII erstellt. Diese legt fest, wie Sie als Tageseltern reagieren müssen, wenn Sie Anzeichen von Vernachlässigung oder Gewalt bemerken.
- Fachliche Beratung: Das Landesjugendamt berät die Fachberater der örtlichen Jugendämter. Wenn es komplexe neue Rechtsfragen gibt (z. B. durch das KJSG), gibt der KVJS Rundschreiben (wie das RS 65/2022) heraus, um Klarheit zu schaffen.
- Qualifizierung: Der KVJS legt fest, welche Inhalte in den Qualifizierungskursen (300 UE nach QHB) zum Thema Kinderschutz vermittelt werden müssen.