Der Kern der neuen Ganztagsausbaustatistik
Ab 2025 wird die Datenlage zur Betreuung von Grundschülern (Klassen 1–4) massiv präzisiert. Statt grober Schätzungen werden Individualdaten erhoben, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (der ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt wird) besser planen zu können.
Zentrale Fakten zum Verfahren:
- Zuständigkeit: Das Kultusministerium hat den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) beauftragt.
- Plattform: Meldungen erfolgen ausschließlich über das neue Portal www.kvjs-gafoeg.de.
- Stichtag: Die Vorbereitungen laufen jetzt an, da die Rechtsverordnung im März 2025 wirksam wird.
Was bedeutet das für die Kommunen und Träger?
Die Umstellung auf Individualdaten bedeutet einen höheren Aufwand bei der ersten Datenerfassung, bietet aber langfristig eine solidere Basis für die Bedarfsplanung.
Die nächsten Schritte für Betroffene:
- Zugangsdaten: Sicherstellen, dass die Verantwortlichen in der Kommune/Schule Zugriff auf das KVJS-Portal erhalten.
- Materialien sichten: Sobald die FAQ und Erklärvideos auf der Website online sind, sollten die für die Dateneingabe zuständigen Mitarbeiter geschult werden.
- Schnittstellen prüfen: Falls eigene Software zur Schülerverwaltung genutzt wird, sollte geprüft werden, ob Datenexporte für das GaFöG-Meldeportal möglich sind.
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