Das KVJS-Landesjugendamt spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Rahmenbedingungen für die Ganztagsförderung in Baden-Württemberg. Da der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise in Kraft tritt, hat der KVJS detaillierte fachliche und organisatorische Leitplanken gesetzt.
Hier sind die aktuellen Rahmenbedingungen (Stand 2026):
1. Gesetzliche Säulen des Rechtsanspruchs
Die rechtliche Basis bildet das Zusammenspiel von Bundes- und Landesrecht:
- § 24 Abs. 4 SGB VIII: Bundesweite Garantie eines Platzes zur ganztägigen Förderung für Grundschulkinder.
- § 115c Schulgesetz BW: Gesetzliche Grundlage für die jährliche Datenerhebung (Statistikpflicht), um den Ausbaubedarf zu steuern.
- § 45 SGB VIII: Betriebserlaubnispflicht für Horte und Kombieinrichtungen, erteilt durch das KVJS-Landesjugendamt.
2. Zeitlicher Umfang & Qualitätsmerkmale
Der Rechtsanspruch ist an klare quantitative Vorgaben geknüpft:
- Zeitmodell: Mindestens 8 Stunden täglich an 5 Werktagen (Unterrichtszeit wird eingerechnet).
- Ferienbetreuung: Der Anspruch gilt auch in den Ferien. Das Land erlaubt maximal 4 Wochen Schließzeit pro Kalenderjahr.
- Mittagessen: Jede anspruchserfüllende Einrichtung muss ein verpflichtendes Mittagessen anbieten.
- Stufenplan: Start im Schuljahr 2026/27 für Klasse 1, bis 2029/30 für alle Klassen 1 bis 4.
3. Monitoring durch die GaFöG-Statistik
Um die Planungssicherheit für Kommunen zu gewährleisten, führt das KVJS-Landesjugendamt eine verpflichtende Statistik durch:
- Stichtag: Jährlich der 1. März (für 2026 war dies die Erhebungsbasis).
- Meldepflicht: Alle öffentlichen und privaten Schulen sowie Träger von Betreuungsangeboten (Horte, Kernzeit, Nachmittagsbetreuung) müssen ihre Daten über das GaFöG-Meldeportal übermitteln.
- Schnittstellen: Einrichtungen, die das Tool Kita-Data-Webhouse (KDW) nutzen, können die Daten direkt per Schnittstelle an den KVJS übertragen.
4. Fachliche Unterstützung & Personal
Das Landesjugendamt bietet spezifische Unterstützung für Träger und Kommunen an:
- Personalberatung: Beratung zu Fachkräftekatalogen und Qualifizierungsmaßnahmen, um den hohen Personalbedarf (geschätzt bis zu 5.000 Stellen in BW) zu decken.
- Konzepthilfe: Unterstützung bei der Entwicklung von "Kombieinrichtungen" (Verzahnung von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach).
- Modellvorhaben: Der KVJS fördert innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Ganztagsbildung (Budget ca. 400.000 € jährlich).