Rahmenbedingungen Ganztagsförderung

Das KVJS-Landesjugendamt spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Rahmenbedingungen für die Ganztagsförderung in Baden-Württemberg. Da der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise in Kraft tritt, hat der KVJS detaillierte fachliche und organisatorische Leitplanken gesetzt.

Hier sind die aktuellen Rahmenbedingungen (Stand 2026):

1. Gesetzliche Säulen des Rechtsanspruchs

Die rechtliche Basis bildet das Zusammenspiel von Bundes- und Landesrecht:

  • § 24 Abs. 4 SGB VIII: Bundesweite Garantie eines Platzes zur ganztägigen Förderung für Grundschulkinder.
  • § 115c Schulgesetz BW: Gesetzliche Grundlage für die jährliche Datenerhebung (Statistikpflicht), um den Ausbaubedarf zu steuern.
  • § 45 SGB VIII: Betriebserlaubnispflicht für Horte und Kombieinrichtungen, erteilt durch das KVJS-Landesjugendamt.

2. Zeitlicher Umfang & Qualitätsmerkmale

Der Rechtsanspruch ist an klare quantitative Vorgaben geknüpft:

  • Zeitmodell: Mindestens 8 Stunden täglich an 5 Werktagen (Unterrichtszeit wird eingerechnet).
  • Ferienbetreuung: Der Anspruch gilt auch in den Ferien. Das Land erlaubt maximal 4 Wochen Schließzeit pro Kalenderjahr.
  • Mittagessen: Jede anspruchserfüllende Einrichtung muss ein verpflichtendes Mittagessen anbieten.
  • Stufenplan: Start im Schuljahr 2026/27 für Klasse 1, bis 2029/30 für alle Klassen 1 bis 4.

3. Monitoring durch die GaFöG-Statistik

Um die Planungssicherheit für Kommunen zu gewährleisten, führt das KVJS-Landesjugendamt eine verpflichtende Statistik durch:

  • Stichtag: Jährlich der 1. März (für 2026 war dies die Erhebungsbasis).
  • Meldepflicht: Alle öffentlichen und privaten Schulen sowie Träger von Betreuungsangeboten (Horte, Kernzeit, Nachmittagsbetreuung) müssen ihre Daten über das GaFöG-Meldeportal übermitteln.
  • Schnittstellen: Einrichtungen, die das Tool Kita-Data-Webhouse (KDW) nutzen, können die Daten direkt per Schnittstelle an den KVJS übertragen.

4. Fachliche Unterstützung & Personal

Das Landesjugendamt bietet spezifische Unterstützung für Träger und Kommunen an:

  • Personalberatung: Beratung zu Fachkräftekatalogen und Qualifizierungsmaßnahmen, um den hohen Personalbedarf (geschätzt bis zu 5.000 Stellen in BW) zu decken.
  • Konzepthilfe: Unterstützung bei der Entwicklung von "Kombieinrichtungen" (Verzahnung von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach).
  • Modellvorhaben: Der KVJS fördert innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Ganztagsbildung (Budget ca. 400.000 € jährlich).