Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) bildet das administrative und finanzielle Rückgrat des Jugendamts. Während der Soziale Dienst (ASD) die pädagogische Notwendigkeit einer Hilfe feststellt, sorgt die WJH dafür, dass diese rechtssicher finanziert, abgerechnet und verwaltet wird.
Da das Kostenrecht im SGB VIII hochkomplex ist, sichert der KVJS durch Beratung und Standards die Qualität in den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs:
Empfehlungen: Herausgabe von landesweiten Orientierungshilfen (z. B. zur Berechnung von Sonderaufwendungen in Einrichtungen).
Fortbildung: Qualifizierung der Verwaltungsfachkräfte für die rechtssichere Bescheiderstellung.
Harmonisierung: Förderung einer landeseinheitlichen Rechtsanwendung, damit Bürger in verschiedenen Kreisen gleich behandelt werden.