Adoption

Die Aufgaben der Zentralen Adoptionsstelle (ZAS)

Die ZAS agiert auf Landesebene und erfüllt im Wesentlichen drei Hauptfunktionen

  • Beratung und Unterstützung: Sie berät örtliche Jugendämter bei schwierigen Einzelfällen und unterstützt Adoptivfamilien sowie Herkunftseltern.
  • Auslandsadoptionen: Die ZAS ist die zentrale Behörde, wenn es um die Vermittlung von Kindern aus dem Ausland nach Deutschland geht (gemäß dem Haager Adoptionsübereinkommen).
  • Anerkennung und Aufsicht: Sie ist zuständig für die Anerkennung und Überprüfung der von Ihnen genannten privaten Vermittlungsstellen.