Anerkennung freie Träger der Jugendhilfe

In Baden-Württemberg ist die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe ein wichtiger Schritt, um vom „einfachen Verein“ zum offiziellen Partner der öffentlichen Jugendhilfe zu werden.

Die Anerkennung ist keine Pflicht, um im Bereich Jugendhilfe tätig zu sein, bietet aber erhebliche Vorteile:

Rechte:

  • Förderfähigkeit: Eine dauerhafte öffentliche Förderung (Zuschüsse) setzt meist die Anerkennung voraus.
  • Mitsprache: Anerkannte Träger können Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss (örtlich) oder den Landesjugendhilfeausschuss (überörtlich) vorschlagen.
  • Subsidiarität: Öffentliche Träger (Jugendamter) sollen von eigenen Maßnahmen absehen, wenn anerkannte freie Träger diese ebenso gut durchführen können.

Pflichten:

  • Qualitätsstandards: Einhaltung fachlicher und personeller Mindeststandards.
  • Kinderschutz: Verpflichtung zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und zur Prüfung von Führungszeugnissen (§ 72a SGB VIII).
  • Zusammenarbeit: Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt und Beteiligung an der Jugendhilfeplanung