Fachkräftegebot in den Hilfen zur Erziehung

Das Thema Personal ist einer der am strengsten geprüften Bereiche bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch den KVJS. Hier geht es vor allem um den Fachkräfteschlüssel, die Qualifikation und die persönliche Eignung.

Fachkräfte-Katalog (Wer darf im Heim arbeiten?)

Der KVJS orientiert sich an der "Fachkräftevereinbarung Baden-Württemberg". Als pädagogische Fachkräfte anerkannt sind in der Regel:

  • Staatlich anerkannte Sozialpädagogen (B.A. / Diplom).
  • Staatlich anerkannte Erzieher.
  • Staatlich anerkannte Heilpädagogen.
  • Absolventen von Studiengängen der Kindheitspädagogik.

Hinweis zu Quereinsteigern: Personen mit verwandten Abschlüssen (z.B. Psychologie, Grundschullehramt) benötigen oft eine Einzelfallgenehmigung durch das Landesjugendamt.