Interkommunale Zusammenarbeit Ganztagsförderung

Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein entscheidender Hebel, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (GaFöG) ab 2026/27 flächendeckend zu erfüllen. Besonders im ländlichen Raum Baden-Württembergs unterstützt das KVJS-Landesjugendamt Kooperationen zwischen benachbarten Gemeinden, um Ressourcen effizient zu bündeln.

Feld im Frühling co Reuter

1. Kooperationsmodelle für Ferienangebote

Da der Rechtsanspruch auch etwa 10 Ferienwochen pro Jahr umfasst, stehen kleinere Gemeinden oft vor personellen Problemen. Der KVJS empfiehlt hier:

  • Ferien-Pool-Modelle: Mehrere Gemeinden organisieren gemeinsam eine zentrale Ferienbetreuung. Die Kinder aus Nachbarorten besuchen ein gemeinsames Angebot (z. B. eine Stadtranderholung oder einen "Ferien-Campus"), was die Anmeldezahlen stabilisiert und den Personaleinsatz bündelt.
  • Spezialisierung: Gemeinde A bietet das Sport-Camp in den Pfingstferien an, Gemeinde B das Kreativ-Angebot in den Sommerferien. Die Plätze stehen Kindern aus beiden Kommunen offen.

2. Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen

Damit eine interkommunale Zusammenarbeit den Rechtsanspruch erfüllt, achtet das KVJS-Landesjugendamt auf folgende Punkte:

  • Zumutbarkeit: Das Angebot in der Nachbargemeinde muss für Eltern in "zumutbarer Entfernung" liegen. Der KVJS berät hier zur rechtlichen Auslegung des Begriffs im Sinne des SGB VIII.
  • Zuständigkeit: Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs bleibt beim örtlichen Jugendamt (§ 79 SGB VIII). Interkommunale Vereinbarungen müssen daher vertraglich (z. B. durch Zweckverbände oder öffentlich-rechtliche Verträge) abgesichert sein.
  • Betriebserlaubnis: Wenn ein gemeinsames Angebot in einer Einrichtung stattfindet, die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII benötigt, prüft der KVJS die Eignung der Räume und des Personals für die höhere Kinderanzahl.

3. Statistische Erfassung (GaFöG-Statistik)

Auch bei Kooperationen müssen die Daten exakt gemeldet werden. Der KVJS stellt sicher, dass:

  • Daten über das GaFöG-Meldeportal (Stichtag jährlich 1. März) so erfasst werden, dass keine Doppelzählungen entstehen.
  • Interkommunale Angebote eindeutig einem Standort zugeordnet werden, während die Kapazitäten für alle beteiligten Gemeinden angerechnet werden können.

4. Vorteile der Zusammenarbeit (laut KVJS)

Die Bündelung von Kräften bietet klare Vorteile, die der KVJS in Fachberatungen hervorhebt:

  • Höhere Qualität: Durch mehr Kinder können spezialisiertere Fachkräfte (z. B. Erlebnispädagogen) oder externe Partner (Vereine, Firmen) eher finanziert werden.
  • Kosteneffizienz: Gemeinsame Nutzung von Material, Räumen und Catering-Schnittstellen.
  • Fachkräftesicherung: Personal kann flexibler über Gemeindegrenzen hinweg eingesetzt werden, um Krankheitsphasen abzufedern.