In Baden-Württemberg regelt das KVJS-Landesjugendamt (Kommunalverband für Jugend und Soziales) die personellen Voraussetzungen für Kitas auf Basis des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO).
In Baden-Württemberg wird der Mindestpersonalschlüssel (MPS) durch die Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) auf Basis des KiTaG definiert. Er berechnet sich aus der Kombination von Gruppenform, Altersstruktur und Öffnungszeit.
Hier sind die aktuellen Werte (Stand 2026), ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) pro Gruppe:
Kinder über 3 Jahren (Ü3)
Der Schlüssel für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt orientiert sich an der wöchentlichen Betreuungszeit.BetreuungsformZeitrahmen (Std./Woche)Personalschlüssel (VZÄ pro Gruppe)Regelgruppe (RG)bis 30 Std. (mit Unterbrechung)1,41 bis 1,56Verlängerte Öffnung (VÖ)bis 30 Std. (durchgehend)1,85 bis 1,95Ganztagsbetreuung (GT 7)bis 35 Std.2,15Ganztagsbetreuung (GT 10)bis 50 Std.2,80Hinweis: Die Spanne bei RG/VÖ ergibt sich aus der Gruppengröße (meist 22 bis 28 Kinder).
Kinder unter 3 Jahren (U3 / Krippe)
In der Krippe ist der Betreuungsaufwand deutlich höher, daher ist der Schlüssel hier wesentlich strenger. Eine Gruppe besteht hier in der Regel aus 10 Kindern.BetreuungsformZeitrahmen (Std./Woche)Personalschlüssel (VZÄ pro Gruppe)Kleinkindgruppe (VÖ)bis 30 Std.1,95Kleinkindgruppe (GT 10)bis 50 Std.3,42