Das Kürzel KM KITA EQP steht für die Erprobungsparagraph-Regelung (EQP) des Kultusministeriums (KM) Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um ein Instrument, mit dem das Land auf den massiven Fachkräftemangel reagiert. Es ermöglicht Trägern, neue Wege bei der Personalbesetzung zu gehen, die vom starren Fachkräftekatalog des KiTaG abweichen.
1. Was ist der Erprobungsparagraph (§ 1a KiTaG)?
Der Erprobungsparagraph erlaubt es Kindertageseinrichtungen, befristet Personal einzusetzen, das formal keine "pädagogische Fachkraft" ist, aber über wertvolle Kompetenzen verfügt.
- Ziel: Die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Entlastung der Fachkräfte.
- Status: Diese Personen werden oft als Profilergänzungskräfte bezeichnet.
- Anrechnung: Unter bestimmten Bedingungen können diese Kräfte auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel angerechnet werden (meist bis zu einem gewissen Prozentsatz der Gesamtstunden).
2. Wer kann über EQP / Profilergänzung eingestellt werden?
Das Kultusministerium hat die Liste der qualifizierten Personen für 2026 weit gefasst. Dazu zählen Menschen mit Abschlüssen in:
- Kreativbereichen: Musikpädagogik, Kunsttherapie, Theaterpädagogik.
- Handwerk & Technik: Handwerksmeister, Techniker (besonders für Technik-Kitas/MINT).
- Natur & Sport: Wald- und Erlebnispädagogen, Sportwissenschaftler.
- Fremdsprachen: Muttersprachler mit pädagogischer Erfahrung (für bilinguale Konzepte).
3. Die Rolle des Kultusministeriums (KM)
Während der KVJS die Betriebserlaubnis prüft, legt das Kultusministerium die Rahmenbedingungen für die Erprobung fest.
- Genehmigung: Träger müssen die Teilnahme an der Erprobung beim KM bzw. beim zuständigen Landesjugendamt (KVJS) anzeigen.
- Qualitätssicherung: Das KM schreibt vor, dass diese Kräfte durch pädagogische Fachkräfte angeleitet werden müssen und eine begleitende Fortbildung (oft im Umfang von ca. 80 Unterrichtseinheiten) absolvieren sollten.